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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
Die Beurkundung ist nie kostenpflichtig (alles andere wäre illegal, gesetzliche Grundlage siehe tfaq), allenfalls eine Schreibgebühr fällt an. Nachdem nun ein Titel vorliegt und gezahlt wird, hat dein Fall nun im Bearbeitungsstapel stark an Priorität verloren. Meiner Erfahrung nach wird aber höherer Unterhalt schon noch durchgesetzt, wenn die Gegenseite Aussichten dafür sieht.

Umgang muss immer der Umgangsberechtigte fordern, laut §1684 BGB gibts jemand, der umgangsberechtigt und -verpflichtet ist. Du in deinem Fall. Über Pflichten von irgendjemand Anders, zum Beispiel dem Elternteil bei dem das Kind sowieso lebt, steht kein Wort im Gesetz. Er darf nur nicht "das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigen", kann also passiv auf dem Hintern sitzen und gar nichts machen. Und das tut sie nun.

Solltest du je etwas machen wollen: Zuständig ist nun ein anderes Jugendamt, das am neuen Wohnort des Kindes. Alles, was du dir aber einhandeln wirst, ist sehr viel Mühe, Ärger, Kosten, Probleme. Den Abschied hast du innerlich ohnehin längst akzeptiert. Zieh weiter. Aber vielleicht nicht unbedingt wieder zu der nächsten tollen Importbraut, die auf den Ritter hofft, der ihr monatliche Überweisungen und einen neuen Pass serviert.
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von p__ - 08-07-2016, 09:43
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 10-08-2018, 12:13
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 03-01-2019, 13:44

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