08-07-2016, 14:44
(07-07-2016, 13:04)fragender schrieb: Was meint Ihr dazu?
Das funktioniert nicht. Der Verfahrensbeistand ist weder Deine Sekretärin noch Dein persönlicher Rechtsberater. Du kannst ihn nicht einfach auffordern, zu irgendwas Stellung zu nehmen.
Es geht in dem Verfahren nicht um die Vernichtung von Bildern, die bereits in Deinem Besitz sind. Darum ginge es nur, wenn die Kinder das beantragen würden. Somit sind die bei Dir befindlichen Bilder nicht Gegenstand des Verfahrens.
Wie schon geschrieben: Ob und was ggf. in diesem Verfahren (oder ggf. in der nächsten Instanz) noch von Deiner Seite aus getan werden kann, ist mit den gegebenen Informationen nicht zu beurteilen. Keiner von uns hier besitzt eine Glaskugel.