05-07-2009, 21:39
Der Volltext relativiert das Ganze. Es ist mehr eine Entscheidung, ob das Unterhaltsrecht oder das Vollstreckungsrecht zum Zuge kommt. Das Gericht meint, das Vollstreckungsrecht. Und nach §850d ZPO kann alles gepfändet werden, was über dem untersten sozialrechtlichen Minimum liegt.
Im Endeffekt kommt das aber auf dasselbe raus wie eine Streichung jedes Selbstbehalts. Denn eine Titelabänderung wird selbst ALG-2 Beziehern meistens verweigert. Somit kommt besagter §850d zum Einsatz, Pfändung bis zum Verhungern der Gepfändeten.
Das sind einfach miese, dreckige Tricks des Juristengesockses um unter Umgehung jeglicher Grenzen rauszuquetschen was irgendwie geht. Das kennzeichnet das gesamte Familienrecht. Mit hoch getragener Nase schwafelt das Robenvolk von Gleichheit, Ausgleich, Gerechtigkeit und in Wirklichkeit werden am laufenden Band miese Tricks erfunden, um mit maximaler Kraft gnadenlos zuschlagen zu können. Mit dieser Rechtspraxis werde ich mich nie abfinden können.
Im Endeffekt kommt das aber auf dasselbe raus wie eine Streichung jedes Selbstbehalts. Denn eine Titelabänderung wird selbst ALG-2 Beziehern meistens verweigert. Somit kommt besagter §850d zum Einsatz, Pfändung bis zum Verhungern der Gepfändeten.
Das sind einfach miese, dreckige Tricks des Juristengesockses um unter Umgehung jeglicher Grenzen rauszuquetschen was irgendwie geht. Das kennzeichnet das gesamte Familienrecht. Mit hoch getragener Nase schwafelt das Robenvolk von Gleichheit, Ausgleich, Gerechtigkeit und in Wirklichkeit werden am laufenden Band miese Tricks erfunden, um mit maximaler Kraft gnadenlos zuschlagen zu können. Mit dieser Rechtspraxis werde ich mich nie abfinden können.