(09-07-2016, 20:01)Thailover schrieb: ... geheiratet wird August 2016 in Hong Kong ...Wenn du unbedingt heiraten willst informiere dich mal ob du per Ehevertrag das auf die Ehe an zu wendende Recht wählen kannst. Der Begriff ist wohl "Rechtswahl". Ich kenne einen Fall in dem das in einem in D nach 1991 erstellten Ehevertrag drin steht welches Recht (welchen Landes) im Falle einer Scheidung angewendet werden soll.
Wenn das nicht geht ergibt sich das anzuwendende Recht wohl aus irgend welchen internationalen Abkommen (Suchbegriff: Internationales Recht)
Quelle: http://www.svenja-schmidt-bandelow.de/ht..._ehes.html
Vermutlich kann es nicht schaden in einem Land zu heiraten welches kein Ehegattenunterhalt kennt (China ? und Schweden ?).
In China sollen Scheidungsverfahren wohl recht günstig und zügig sein (wenn chinesisches Recht angewendet wird ?).
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...02535.html
"Zwar müssen Männer nach der Scheidung auch nach chinesischem Recht für Kinder Unterhalt zahlen ..."
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...35-p2.html
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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