11-07-2016, 14:03
Aus einer Beziehung habe ich einen 14 jährigen sohn.Seit dem 6. Alter bin ich mit der Kindesmutter getrennt.Sie hat das alleinige Sorgerecht.Im Jare 2010 wurde beim Gericht eine Umgangsvereinbarung dahingehend getroffen; wonach ich , alle 14 Tage Freitag bis Sonntag, Ferien werden hälftig geteilt, sehen konnte. Seit Juni 2012 boykottiert die KM die Umgänge. Im Dezember 2013 wurde durch das Gericht ein Familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde im Juli 2015 fertig gestellt. Es wurde im Gutachten empfohlen, der KM das Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht zu entziehen. In der mündlichen Verhandlung im Dezember 2015 beim Amtsgericht Bonn wurde über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und über die Umgangsregelung verhandelt. Auf die Frage der Richterin an die KM , ob sie damit einverstanden sei, das Kind im Kinderdorf zu belassen , erklärte die Richterin; da die KM mit der Unterbringung im Kinderdorf einverstanden sei, erübrigt sich der KM das Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Es erging sodann eine Entscheidung durch Beschluss im April 2016 , nachdem mein Sohn 14 Jahre alt wurde. Die Richterin hat das Verfahren über 3 Jahre lang verschleppt und abgewartet bis mein Sohn 14 Jahre alt wird. In dem Verfahren bezüglich des Sorgerechts und des Aufenthaltsrecht entschied das Gericht für die KM im April 2016. Bezüglich des Umgangs wurde mir ein Umgang mit meinem Sohn unter Begleitung monatlich 2 Stunden zugestimmt, obwohl im Gutachten steht, dass durch den Vater keinerlei Gefahr für das Kind ausgeht, sondern das die KM nicht erziehungsfähig ist. Gegen diese Beschlüsse des AG Bonn wurde meinerseits Beschwerde beim OLG Köln eingelegt. Das OLG ist aber der Meinung , ich wäre als nicht sorgeberechtigter Elternteil nicht Beschwerde berechtigt ( § 59 Abs. 1 FamFG ).
In den letzten 3 Jahren sah ich meinen Sohn insgesamt ca. 9 Stunden, obwohl es durch Beschluss geregelt war, dass ich ihn alle 3 Wochen für 8 Stunden zu mir nehmen kann.
Die Beschlüsse bezüglich des Umgangs waren bisher nicht umsetzbar, weil die KM es immer wieder boykottiert.
Meine Anträge aus dem Jahre 2012 und 2013 ( gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsregelung ) sind alle in Leere gelaufen. Derzeit finden keine Umgänge statt. Es scheint alles zwecklos zu sein.
Ich bitte dringend um Ratschläge was ich noch machen könnte.
In den letzten 3 Jahren sah ich meinen Sohn insgesamt ca. 9 Stunden, obwohl es durch Beschluss geregelt war, dass ich ihn alle 3 Wochen für 8 Stunden zu mir nehmen kann.
Die Beschlüsse bezüglich des Umgangs waren bisher nicht umsetzbar, weil die KM es immer wieder boykottiert.
Meine Anträge aus dem Jahre 2012 und 2013 ( gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsregelung ) sind alle in Leere gelaufen. Derzeit finden keine Umgänge statt. Es scheint alles zwecklos zu sein.
Ich bitte dringend um Ratschläge was ich noch machen könnte.