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Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht
#3
Irgendwie ist auch nicht klar, welche Rolle das Kinderdorf spielt. Lebt der Junge noch immer dort?

Und wie kann die Mutter den Umgang boykottieren, wenn das "Kind" doch gar nicht bei ihr, sondern im Kinderdorf lebt? Eigentlich müsste doch dann das Kinderdorf für den Umgang zuständig sein, oder?

Und aus welchem Grund hat das Gericht 2016 Umgang nur in einem derart geringen Umfang beschlossen?
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RE: Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht - von Theo - 11-07-2016, 14:43

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