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Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht
#7
Da fragt man(n) sich wozu ein Gutachten, wenn dieses dann doch ignoriert wird?

Dein Sohn ist mittlerweile 14 Jahre alt und sein Wille zählt! Hat er die Kraft , diesen zu bekräftigen?

Problem. Du hast leider kein Sorgerecht. Ansonsten wäre ich mit dem Kind zum Jugendamt, hätte dort den ausdrücklichen Willen protokollieren lassen und den Jungen mit nach Hause genommen.
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RE: Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht - von Einszweidrei - 11-07-2016, 15:13

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