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Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht
#10
Na klar muss dies gerichtlich übertragen werden. Dies geht auch im Nachgang, nachdem Fakten geschaffen wurden.
Gibt genügend Beispiele dafür.
Jedoch ist Voraussetzung hierfür das Sorgerecht, welches kinderlos leider nicht hat.
Hattest du das Sorgerecht mal beantragt? Gibt es Gründe dafür warum du es bisher nicht gemacht hast?
Grad bei solch einer Mutter ist es doch zwingend erforderlich, dass du es auch inne hast.
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RE: Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht - von Einszweidrei - 11-07-2016, 15:50

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