11-07-2016, 16:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2016, 16:05 von Einszweidrei.)
Das ist guter Rat teuer. Vielleicht fällt p noch etwas ein.
Die gesetzlichen Möglichkeiten sind nahezu alle ausgeschöpft...
Dir bliebe fast nur noch ein erneuter Antrag auf Umgang. Vorher mit dem Jungen sprechen und darauf hinwirken, dass er zwingend notwendig vor Gericht gehört wird und dort seinen Willen bekräftigt. Natürlich blöd für das Kind, da er dadurch zusätzlich belastet wird.
Edit: Stimmt, dies mit dem alleinigen Sorgerecht hattest du bereits geschrieben. Sorry, mein Fehler.
Die gesetzlichen Möglichkeiten sind nahezu alle ausgeschöpft...
Dir bliebe fast nur noch ein erneuter Antrag auf Umgang. Vorher mit dem Jungen sprechen und darauf hinwirken, dass er zwingend notwendig vor Gericht gehört wird und dort seinen Willen bekräftigt. Natürlich blöd für das Kind, da er dadurch zusätzlich belastet wird.
Edit: Stimmt, dies mit dem alleinigen Sorgerecht hattest du bereits geschrieben. Sorry, mein Fehler.