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Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht
#13
In dem Alter sollte eigentlich der Kontakt schon über das Kind selbst laufen.

Ich würde an Deiner Stelle einfach dran bleiben, dem Jungen immer wieder schreiben, Bilder schicken, Deine Telefonnummer hinterlassen. Der Vorteil der Heimunterbringung ist in dem Fall, dass Du sicher sein kannst, dass die Briefe den Jungen auch erreichen (oder hast Du ein irgendwie geartetes Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten?).

Der andere Schritt ist, Dir die Unterstützung der Umgangsbetreuung zu sichern. Vielleicht kann sie vermitteln, die Kindesmutter an ihre Wohlverhaltenspflicht erinnern.

Und darüber hinaus würde ich (wie gesagt, sofern kein Kontaktverbot besteht) versuchen, mit dem Sohn direkt etwas auszumachen. Mit 14 darf er in seiner Freizeit das Heim ja sicher auch verlassen. Da besteht doch die Möglichkeit, Dich mit ihm auf ein Eis oder so zu verabreden.

Aber was mir an der Sache komisch vorkommt ist, weshalb selbst das Gericht nur diesen lächerlichen Umgang von zwei Stunden im Monat zugesprochen hat. Dafür muss es doch einen Grund geben. Das ist doch weit unterhalb der Norm.
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RE: Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht - von Theo - 11-07-2016, 16:06

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