12-07-2016, 22:00
Habe mir das mal einen Tag durch den Kopf gehen lassen und komme immer wieder auf das Agieren der Gerichte zurück. Nicht nur das des Familiengerichts, auch das des OLGs. Da ist irgend etwas ziemlich krumm. Zwei Möglichkeiten:
1. Deine Schilderung enthält vielleicht fehlende Informationen oder Unschärfen, vielleicht ist bei den Anträgen auch auf deiner Seite einiges schief gelaufen. So schreibst du z.B. nie etwas von einem Anwalt. Fürs OLG hättest du aber einen gebraucht. Kann es sein, dass du die Anträge selber formuliert hast und das nicht so gut ankam? Dass Fehler passiert sind? Ein § 59 Abs. 1 FamFG hat zum Beispiel nichts mit dem Sorgerecht zu tun, wenn es doch um Umgang ging. Das klingt wie eine zweideutige Formulierung deinerseits, die das Gericht ausgenutzt hat, um sich aus der Affäre zu ziehen. Hattest du Hilfe bei den Gerichtsgängen und wenn ja, war die wirklich qualifiziert? Wenn nicht: Beginne erst mal mit der Suche nach einem Anwalt, der deine Sache engagiert vertritt.
2. Sollte das Familiengericht wirklich derart mies gearbeitet haben (was leider keine Ausnahme wäre), Gutachten komplett missachtet, Vefahren krass verschleppt, Begründungen verweigert und so weiter, dann deutet das auch darauf hin, dass du niemand an deiner Seite hattest, der dagegen angeht. Auf Verfahrensebene, nicht durch den Ausruf "Miese Richter!". Wenn doch, wäre der Fall so heftig, dass er auch öffentlich gemacht werden sollte. Für dich würde das im Moment bedeuten, den Richter loszuwerden, sonst wirst du wieder kalt abgefertigt. Auch dafür wäre ein Anwalt hilfreich, vielleicht ist der Gerichtsstand änderbar (Kind lebt ja wohl nicht mehr bei Mutter), vielleicht gibt es Hebel über Befangenheit.
Einfach neue Anträge stellen würde ich im Moment lassen. Erst muss klar werden, warum die bisherigen Verfahren so grandios scheiterten. Solange das nicht klar ist, wird auch das nächste Verfahren scheitern. Wenn dir das selbst ein absolutes Rätsel ist, dokumentiere deinen Fall mal mit Originaldokumenten. Beschlüsse & Anträge Scannen, als PDF-Datei zusammenfassen (ggf. Namen schwärzen), uns hier zeigen und/oder Anderen, die sich für Väter einsetzen.
1. Deine Schilderung enthält vielleicht fehlende Informationen oder Unschärfen, vielleicht ist bei den Anträgen auch auf deiner Seite einiges schief gelaufen. So schreibst du z.B. nie etwas von einem Anwalt. Fürs OLG hättest du aber einen gebraucht. Kann es sein, dass du die Anträge selber formuliert hast und das nicht so gut ankam? Dass Fehler passiert sind? Ein § 59 Abs. 1 FamFG hat zum Beispiel nichts mit dem Sorgerecht zu tun, wenn es doch um Umgang ging. Das klingt wie eine zweideutige Formulierung deinerseits, die das Gericht ausgenutzt hat, um sich aus der Affäre zu ziehen. Hattest du Hilfe bei den Gerichtsgängen und wenn ja, war die wirklich qualifiziert? Wenn nicht: Beginne erst mal mit der Suche nach einem Anwalt, der deine Sache engagiert vertritt.
2. Sollte das Familiengericht wirklich derart mies gearbeitet haben (was leider keine Ausnahme wäre), Gutachten komplett missachtet, Vefahren krass verschleppt, Begründungen verweigert und so weiter, dann deutet das auch darauf hin, dass du niemand an deiner Seite hattest, der dagegen angeht. Auf Verfahrensebene, nicht durch den Ausruf "Miese Richter!". Wenn doch, wäre der Fall so heftig, dass er auch öffentlich gemacht werden sollte. Für dich würde das im Moment bedeuten, den Richter loszuwerden, sonst wirst du wieder kalt abgefertigt. Auch dafür wäre ein Anwalt hilfreich, vielleicht ist der Gerichtsstand änderbar (Kind lebt ja wohl nicht mehr bei Mutter), vielleicht gibt es Hebel über Befangenheit.
Einfach neue Anträge stellen würde ich im Moment lassen. Erst muss klar werden, warum die bisherigen Verfahren so grandios scheiterten. Solange das nicht klar ist, wird auch das nächste Verfahren scheitern. Wenn dir das selbst ein absolutes Rätsel ist, dokumentiere deinen Fall mal mit Originaldokumenten. Beschlüsse & Anträge Scannen, als PDF-Datei zusammenfassen (ggf. Namen schwärzen), uns hier zeigen und/oder Anderen, die sich für Väter einsetzen.