20-07-2016, 21:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-07-2016, 21:38 von Tigerfisch.)
Na ja ganz pauschal, ohne die Berechnungen überprüfen zu können würde ich maximal an beide den geringer berechneten Unterhalt zahlen und von beiden Beiständen die Berechnungsgrundlagen anfordern. Niemals die Beistände wissen lassen, daß sie unterschiedlich berechnet haben, führt nur zu einer Gewinnoptimierung zu lasten des Schuldners.