20-07-2016, 22:27
Problematisch wird es beim Mangelfall, wenn die beiden Zahlungen zusammen den Selbstbehalt unterschreiten- dann wird man wohl gegenseitig offenlegen müssen, ansonsten würde ich auch versuchen, beide Berechnungen getrennt zu halten und bis zur Klärung der Frage zunächst nur das bezahlen, was bisher bezahlt wurde, hilfsweise Mindestunterhalt.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)