21-07-2016, 11:12
(20-07-2016, 21:37)Tigerfisch schrieb: Niemals die Beistände wissen lassen, daß sie unterschiedlich berechnet haben
Schwierig, denn weitere Unterhaltszahlungen muss er belegen. Daran merkt man schnell, dass für das jeweils andere Kind eine andere Tabellenstufe verwendet wurde.
Generell ist der Unterhalt an die beiden Kinder völlig unanbhängig voneinander. Die Beistände können rechnen, wie sie wollen, es braucht keinen zu kümmern, dass der Andere von anderen Zahlen ausgeht. Die Rechnungen sind ja auch nur Vorschläge. Urteilen über die Unterhaltshöhe darf nur der Richter, wenn man sich uneinig bleibt und deshalb jemand klagt.