21-07-2016, 22:32
A. Titulieren was und und wie du es für richtig hälst und abwarten, was die Gegenseite macht.
B. Siehe faq. Verarschen kann sich die Anwltin bitteschön selber. Rumlügen, die Leufe für dumm verkaufen und von der Rechtslage Null Ahnung zu haben, dafür auch noch Honorar zu verlangen, das entspricht in etwa dem, was im verkommenen verluderten Berufstand der Anwälte Usus ist.
C. Tituliere den Betrag, der auch vor Gericht zu erwarten wäre.
B. Siehe faq. Verarschen kann sich die Anwltin bitteschön selber. Rumlügen, die Leufe für dumm verkaufen und von der Rechtslage Null Ahnung zu haben, dafür auch noch Honorar zu verlangen, das entspricht in etwa dem, was im verkommenen verluderten Berufstand der Anwälte Usus ist.
C. Tituliere den Betrag, der auch vor Gericht zu erwarten wäre.