Hallo zusammen!
Kurz die Situation: Getrennt seit 2011, gemeinsames Sorgerecht, Standardumgang durch Gericht beschlossen.
Habe im Frühjahr schon, nach Anfragen der Mutter, gesagt dass ich in den dreiwöchigen Sommerferien in denen das Kind bei mir ist, davon paar Tage nach Holland fahre, da wir da ein Ferienhaus haben. Dachte das Thema ist geklärt, auch wenn sie Unbehagen geäussert hatte.
Natürlich nicht, jetzt kam eine Nachricht, dass sie das keinesfalls will, da Kind eine Angststörung hat ("falls was wäre kann NUR ICH es beruhigen"). Ich dürfte ohne ihre Einverständniserklärung nicht ins Ausland fahren, hätte ja auch keinen Pass. Falls ich mich dem widersetze, setzt sie "alle Hebel in Bewegung".
Nach 5 Jahren strittiger Trennung (Jugendamt, Anwälte, Gericht..) habe ich so langsam keine Lust mehr auf das Spiel.
- Was wäre eure Taktik?
- Was könnte im worst case passieren?
EDIT: Aus ihrer Sicht besitzt sie das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ich sehe es anders: Zur Geburt unterschrieb ich ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Danach heirateten wir, ab dem Zeitpunkt haben wir das gemeinsame Sorgerecht (Gem. Sorgerecht wird auch im Scheidungsurteil vom Richter erwähnt). Meines Wissens habe ich damit auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
LG
Kurz die Situation: Getrennt seit 2011, gemeinsames Sorgerecht, Standardumgang durch Gericht beschlossen.
Habe im Frühjahr schon, nach Anfragen der Mutter, gesagt dass ich in den dreiwöchigen Sommerferien in denen das Kind bei mir ist, davon paar Tage nach Holland fahre, da wir da ein Ferienhaus haben. Dachte das Thema ist geklärt, auch wenn sie Unbehagen geäussert hatte.
Natürlich nicht, jetzt kam eine Nachricht, dass sie das keinesfalls will, da Kind eine Angststörung hat ("falls was wäre kann NUR ICH es beruhigen"). Ich dürfte ohne ihre Einverständniserklärung nicht ins Ausland fahren, hätte ja auch keinen Pass. Falls ich mich dem widersetze, setzt sie "alle Hebel in Bewegung".
Nach 5 Jahren strittiger Trennung (Jugendamt, Anwälte, Gericht..) habe ich so langsam keine Lust mehr auf das Spiel.
- Was wäre eure Taktik?
- Was könnte im worst case passieren?
EDIT: Aus ihrer Sicht besitzt sie das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ich sehe es anders: Zur Geburt unterschrieb ich ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Danach heirateten wir, ab dem Zeitpunkt haben wir das gemeinsame Sorgerecht (Gem. Sorgerecht wird auch im Scheidungsurteil vom Richter erwähnt). Meines Wissens habe ich damit auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
LG
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt