Hallo Che, wenn der Antrag sinnlos ist und die Antragsseite das Verfahren verliert, zahlt sie normalerweise auch die Kosten; und zwar auch die von Deinem Anwalt. Die Kosten muß die KM zahlen, denn von was soll das Kind denn das zahlen?
Wie ist denn die VKH ausgelegt: Volle Kostenübernahme oder "nur" Ratenzahlung?
Daß die Antragsseite VKH bekommen hat, sagt noch nichts über die Erfolgsaussichten aus, da die Hürden für VKH sehr biedrig sind.
Simon II
Wie ist denn die VKH ausgelegt: Volle Kostenübernahme oder "nur" Ratenzahlung?
Daß die Antragsseite VKH bekommen hat, sagt noch nichts über die Erfolgsaussichten aus, da die Hürden für VKH sehr biedrig sind.
Simon II