(28-07-2016, 14:22)Austriake schrieb: eine Möglichkeit wäre, eben reduziert zu zahlen mit dem Hinweis auf das ausstehende Verfahren.
Da, wenn ich es richtig verstanden habe, der bisherige Unterhalt tituliert ist, gibt es darauf eine ganz klare Antwort:
NEIN!
Ganz im Gegenteil spielt er der KM in die Hände, da die ihn sofort pfänden lassen wird.
Was für eine Freude und Genugtung für sie, ihm auf diese Weise eins auswischen zu können!
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, um die KM zu ärgern, ist die konsequente Verweigerung der geforderten zusätzlichen Zahlungen.
Simon II