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Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt?
#9
Du hast übersehen das das Kind nicht geschäftsfähig ist. Dazu kommt das ich auch noch nie davon gehört habe das man sich, wie in deinem Fall, das Geld vom Kind zurück holen kann.
Bei mir wurde übrigens einmal VKH abgelehnt weil ohne Erfolgsaussichten, und 2 Jahre später erteilt weil gute Erfolgsaussichten. Die VKH wird nämlich sehr wohl ab und an richtig geprüft.

Also stellt sich die Frage bezahlst du bisher zu wenig, oder hat sich bei dir etwas entscheidend geändert? Oder will man dir ein fiktives Einkommen anhängen? Was ab und an durchgeht und du den Prozess verlieren wirst, oder du dich auf einen Vergleich einläßt
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RE: Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt? - von Micha aus Bayern - 28-07-2016, 16:39

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