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Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt?
#14
(01-08-2016, 13:27)L3NNOX schrieb:
(28-07-2016, 14:56)Simon ii schrieb: Ganz im Gegenteil spielt er der KM in die Hände, da die ihn sofort pfänden lassen wird.

Kann so eine Pfändung ohne vorherige Aufforderung (den höheren Betrag zu zahlen) erfolgen?

Nein, natürlich nicht. Der höhere Betrag kann erst gepfändet warden, nachdem er tituliert ist, also nachdem es ein entsprechendes Urteil gibt.

Aber die KM kann natürlich den alten Unterhalt sofort (ohne Aufforderung/Verwarnung) pfänden lassen, wenn Du den Titel nicht bedienst.
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RE: Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt? - von Theo - 01-08-2016, 13:45

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