02-08-2016, 11:11
(02-08-2016, 09:09)L3NNOX schrieb: Macht das Sinn, einen Ordungsgeldantrag beim Gericht zustellen allein durch die Ankündigung der KM begründet, den Urlaub nach NL nicht zu gestatten? Oder sollte man warten ob sie das Kind am Montag übergibt oder nicht?Nein. Ordnungsmittel (so die richtige Bezeichnung) ist ein Mittel zur Vollstreckung eines Gerichtsbeschlusses und auch nur möglich, wenn ein diesbezüglicher Verweis gemäß § 89 FamFG mit im Gerichtsbeschluss vermerkt ist.
Zudem kann ein Antrag auf Ordnungsmittel erst nach dem Verstoß gegen den Beschluss gestellt werden.
Die KM muss gegen einen konkret vorliegenden Gerichtsbeschluss zum Umgang bzw. Herausgabe des Kindes verstoßen haben.
Das nützt Dir also nichts.
Ob ein Antrag auf einstweilige Anordnung vom Gericht schnell genug entschieden wird, um doch noch verreisen zu können, dürfte auch relativ unwahrscheinlich sein.
Was ist mit der Angststörung, dazu hast Du nichts weiter geschrieben.
Eine Behauptung der KM oder ärztlich diagnostiziert ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel