03-08-2016, 17:02
Meine unmaßgebliche Meinung hierzu:
wenn man Dich ohnehin nach §170 StGB verfolgt, obwohl du Unterhalt zahlst - dann kannst du es auch lassen. Irgendwann wirst du wieder deutschen Boden betreten, und dann werden sie dich einbuchten, egal ob du 60% oder 80% oder sonstwas bezahlt hast.
wenn man Dich ohnehin nach §170 StGB verfolgt, obwohl du Unterhalt zahlst - dann kannst du es auch lassen. Irgendwann wirst du wieder deutschen Boden betreten, und dann werden sie dich einbuchten, egal ob du 60% oder 80% oder sonstwas bezahlt hast.
Bibel, Jesus Sirach 8.1