03-08-2016, 20:50
(02-08-2016, 20:53)FreiHerr schrieb: - kann ich den Beweisantrag stellen, dass die Staatsanwaltschaft das Einkommen der Exe im Tatzeitraum etwas genauer untersucht?
- kann ich selber etwas machen? Z.B. die Anfragen bei Bundesknappschaft/Rentenkasse/Finanzamt? Wo sonst muss ein 400€ Job angemeldet werden? Sonstige Tipps bzgl. des Nachweises des Einkommens?
- wie kann man erfahren wann jemand den Führerschein gemacht hat?
- kann jemand guten Anwalt im Raum Freiburg/Breisgau empfehlen?
- wo sind die "Internationalen Themen" hin? Gibt es sonst gute Foren zum Thema Ausland/Unterhaltsflucht?
1. Ja, das Problem ist nicht einen zu stellen, sondern was du tust wenn er abgelehnt wird. Abgelehnt werden kann er wegen Offenkundigkeit, Bedeutungslosigkeit, bereits bewiesen, ungeeignetes Beweismittel, weil er als Prozessverschleppung gewertet wird.... machs einfach und beobachte, was passiert.
2. Einkommen der Ex nachweisen ist für dich praktisch unmöglich. Für die Staatsdiener ein Fingerschnippen. Die fragen bei der Rentenkasse und haben in fünf Sekunden per Knopfdruck Beschäftigungszeiten, Beschäftigungsumfang, Einkommen. Datenschutz bedeutet immer "Bürger darf Null wissen, Staat darf 150% wissen". Das meine ich ernst und ohne Ironie, es ist eine Tatsache. Wenn du etwas erfährst, dann über gemeinsame Bekannte. Das ist aber kein Beweis.
3. Du kannst das nicht. Ob jemand einen hat, kannst du erfahren, indem du vor seinem Haus wartest und guckst, ob er mit dem Auto rausfährt.
4. Ich nicht.
5. Sind wieder eingegliedert in "konkrete Fälle", wie früher. Thema ist zu wenig frequentiert, um ein Unterforum damit zu füllen. Wird woanders auch so sein.