05-08-2016, 11:26
Da ist guter Rat teuer.
Ich setze mal voraus, dass ihr gegenüber der bank gesamtschuldnerisch haftet, das bedeutet: die Bank holt sich Falle des Falles das Geld dort, wo welches zu finden ist. Damit wäre folgendes klar: gehst du aus dem Erwerbsleben raus, zahlt deine Frau alleine.
Du hast nichts darüber geschrieben, ob du noch Unterhalt an deine Frau zahlst, ich nehme an, nicht - sonst hättest Du es erwähnt. In diesem Falle wäre deiner Frau ein Wohnvorteil zuzurechnen, der den Unterhaltsbetrag schmälert.
Zu einer eventuellen Teilung der Immobilie: da die Immobilie zum Zugewinn gehört, ist zunächst davon auszugehen dass bis zur rechtsgültigen Scheidung du alleine gar nichts bewegen kannst. Wenn dich deine (dann) Ex-Frau noch ärgern sollte, lässt du sie mit den finanziellen verpflichtungen aus dem Haus alleine im Regen stehen. Du selbst beziehst dann Erwerbsunfähigeitsrente, da wird es die Bank schnell aufgeben, bei dir was holen zu wollen. Die Bank wird dann im Zweifelsfalle ihrerseits das Zwangsversteigerungsverfahren betreiben (in meinem Fall hat es über drei Jahre gedauert, bis das Haus dann endlich weg war). Falls da etwas über bleiben sollte, wird geteilt. Ist im Zwangsvollstreckungsverfahren eher unwahrscheinlich.
Mir scheint ein Konstrukt, bei dem ihr beide die Immobilie auf die Kinder übertragt (vorweggenommene Erbfolge), diese wiederum dem einen oder beiden Elternteilen ein Leibwohnrecht auf Lebenszeit einräumen, die sinnvollere Lösung. Das gehört in eine Scheidungsfolgenvereinbarung, und möglichst wasserdicht vereinbart BEVOR du in EU-Rente gehst.
Meine Meineung hierzu.
Ich setze mal voraus, dass ihr gegenüber der bank gesamtschuldnerisch haftet, das bedeutet: die Bank holt sich Falle des Falles das Geld dort, wo welches zu finden ist. Damit wäre folgendes klar: gehst du aus dem Erwerbsleben raus, zahlt deine Frau alleine.
Du hast nichts darüber geschrieben, ob du noch Unterhalt an deine Frau zahlst, ich nehme an, nicht - sonst hättest Du es erwähnt. In diesem Falle wäre deiner Frau ein Wohnvorteil zuzurechnen, der den Unterhaltsbetrag schmälert.
Zu einer eventuellen Teilung der Immobilie: da die Immobilie zum Zugewinn gehört, ist zunächst davon auszugehen dass bis zur rechtsgültigen Scheidung du alleine gar nichts bewegen kannst. Wenn dich deine (dann) Ex-Frau noch ärgern sollte, lässt du sie mit den finanziellen verpflichtungen aus dem Haus alleine im Regen stehen. Du selbst beziehst dann Erwerbsunfähigeitsrente, da wird es die Bank schnell aufgeben, bei dir was holen zu wollen. Die Bank wird dann im Zweifelsfalle ihrerseits das Zwangsversteigerungsverfahren betreiben (in meinem Fall hat es über drei Jahre gedauert, bis das Haus dann endlich weg war). Falls da etwas über bleiben sollte, wird geteilt. Ist im Zwangsvollstreckungsverfahren eher unwahrscheinlich.
Mir scheint ein Konstrukt, bei dem ihr beide die Immobilie auf die Kinder übertragt (vorweggenommene Erbfolge), diese wiederum dem einen oder beiden Elternteilen ein Leibwohnrecht auf Lebenszeit einräumen, die sinnvollere Lösung. Das gehört in eine Scheidungsfolgenvereinbarung, und möglichst wasserdicht vereinbart BEVOR du in EU-Rente gehst.
Meine Meineung hierzu.
Bibel, Jesus Sirach 8.1