05-08-2016, 11:42
Haus- und Grundvermögen sind bei Sozialhilfe geschützt, wenn es nicht zu groß ist uns selbst bewohnt ist. Insofern ist darlehnsweise Gewährung der Hilfe korrekt. Das Darlehn kann auch als Grundschuld eingetragen werden.
Für wie lang in 25 Jahren zurück gefordert wird, steht in den Sternen. Bisher war es der Aufwand der letzten zehn Jahre.
Die Trennungsversteigerung ist jederzeit möglich. Ist mit saftigen Gebühren z. B. für Wertermittlung verbunden. Wer die Versteigerung will, wird das erst mal bezahlen müssen. Deswegen wird bei einer Insolvenz geprüft, ob sich das überhaupt lohnt. Oder ob Du mit dem Vermögensanteil überhaupt insolvent bist.
Du musst nicht handeln. Kannst erst mal abwarten, welcher Druck bei der Frau ankommt. Einverständlicher Verkauf verspricht in der Regel einen höheren Erlös als Versteigerung. Einfach mal vorsorglich Deine grundsätzliche Bereitschaft signalisieren. Dann die Konditionen ansehen.
Für wie lang in 25 Jahren zurück gefordert wird, steht in den Sternen. Bisher war es der Aufwand der letzten zehn Jahre.
Die Trennungsversteigerung ist jederzeit möglich. Ist mit saftigen Gebühren z. B. für Wertermittlung verbunden. Wer die Versteigerung will, wird das erst mal bezahlen müssen. Deswegen wird bei einer Insolvenz geprüft, ob sich das überhaupt lohnt. Oder ob Du mit dem Vermögensanteil überhaupt insolvent bist.
Du musst nicht handeln. Kannst erst mal abwarten, welcher Druck bei der Frau ankommt. Einverständlicher Verkauf verspricht in der Regel einen höheren Erlös als Versteigerung. Einfach mal vorsorglich Deine grundsätzliche Bereitschaft signalisieren. Dann die Konditionen ansehen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka