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Immobilie-Teilungsversteigerung?
#5
Zitat:Ich setze mal voraus, dass ihr gegenüber der bank gesamtschuldnerisch haftet, das bedeutet: die Bank holt sich Falle des Falles das Geld dort, wo welches zu finden ist. Damit wäre folgendes klar: gehst du aus dem Erwerbsleben raus, zahlt deine Frau alleine.


Das ist korrekt, wir haften gesamtschuldnerisch. Meine Noch-Frau zahlt die Kredite seit meinem Auszug allein.

Zitat:Du hast nichts darüber geschrieben, ob du noch Unterhalt an deine Frau zahlst, ich nehme an, nicht - sonst hättest Du es erwähnt. In diesem Falle wäre deiner Frau ein Wohnvorteil zuzurechnen, der den Unterhaltsbetrag schmälert.

Nein, kein Trennungsunterhalt. Nur Kindesunterhalt.

Zitat:da die Immobilie zum Zugewinn gehört, ist zunächst davon auszugehen dass bis zur rechtsgültigen Scheidung du alleine gar nichts bewegen kannst.


OK. Das heißt, keine Teilungsversteigerung, oder?
Meine Noch-Frau hat die Scheidung beantragt, aber keinen Zugewinn. Ich, bzw. mein Anwalt hat ebenso keinen Zugewinn beantragt. 

Zitat:Wenn dich deine (dann) Ex-Frau noch ärgern sollte, lässt du sie mit den finanziellen verpflichtungen aus dem Haus alleine im Regen stehen


Ich beteilige mich seit der Trennung an keinen Kosten der Immobilie betreffend.

Zitat:Haus- und Grundvermögen sind bei Sozialhilfe geschützt,  wenn es nicht zu groß ist uns selbst bewohnt ist. Insofern ist darlehnsweise Gewährung der Hilfe korrekt. Das Darlehn kann auch als Grundschuld eingetragen werden. 


Ich bewohne das Haus aber nicht selbst. Das bewohnt meine Noch-Frau mit den gemeinsamen Kindern. Ist die Sozialhilfe als Darlehen nun doch nicht so einfach möglich?

Zitat:Die Trennungsversteigerung ist jederzeit möglich. Ist mit saftigen Gebühren z. B. für Wertermittlung verbunden. Wer die Versteigerung will, wird das erst mal bezahlen müssen. Deswegen wird bei einer Insolvenz geprüft, ob sich das überhaupt lohnt. Oder ob Du mit dem Vermögensanteil überhaupt insolvent bist. 


Also kommt eine Teilungsversteigerung derzeit garnicht in Frage, richtig?

Zitat:Du musst nicht handeln. Kannst erst mal abwarten, welcher Druck bei der Frau ankommt. Einverständlicher Verkauf verspricht in der Regel einen höheren Erlös als Versteigerung. Einfach mal vorsorglich Deine grundsätzliche Bereitschaft signalisieren. Dann die Konditionen ansehen.


Das versuche ich bereits seit einem Jahr. Meine Noch-Frau möchte keinen Verkauf. Sie möchte dort wohnen bleiben, obwohl es wirtschaftlich ein Himmelfahrtskommando ist. Sie lebt von einer Teilzeitstelle und Kindesunterhalt...
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RE: Immobilie-Teilungsversteigerung? - von Couchsurfer - 05-08-2016, 11:48

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