05-08-2016, 12:35
Zum Zugewinn:
keiner der Anwälte muss den Zugewinnausgleich beantragen, weil der von Gesetzes wegen sowieso gemacht wird. genau so wie der Versorgungsausgleich.
keiner der Anwälte muss den Zugewinnausgleich beantragen, weil der von Gesetzes wegen sowieso gemacht wird. genau so wie der Versorgungsausgleich.
Bibel, Jesus Sirach 8.1