05-08-2016, 12:45
@Austriake: das ist m.E. nicht richtig. Zugewinn wird nur auf Antrag gerichtlich durchgeführt. Das zu beantragen geht noch Jahre nach erfolgter Scheidung. Das ist jedenfalls mein Kenntnisstand.
Wird der Zugewinnausgleich vor Scheidung beantragt, geht er in den Verbund mit ein. (Was zu einer erheblichen Verzögerung der Scheidung führen kann.)
Wird der Zugewinnausgleich vor Scheidung beantragt, geht er in den Verbund mit ein. (Was zu einer erheblichen Verzögerung der Scheidung führen kann.)
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka