07-08-2016, 19:26
Der Zugewinnausgleich ist weder von mir noch meiner Noch-Frau beantragt. Von Amtswegen wird er nicht durchgeführt.
Hätte das für mich einen Vorteil diesen noch zu beantragen?
Wenn ich das bis jetzt alles korrekt verstanden habe, soll ich erstmal gar nichts weiter machen, ist das richtig?
Das würde bedeuten, dass im Rahmen der Scheidung, die Immobilie gar nicht vorkommt, soweit richtig?
Was passiert aber, bzw. wie ist die Vorgehensweise, wenn meine Noch-Frau die Kredite nicht mehr zahlt/ oder zahlen kann?
Dann würde sich ja zwangsläufig der Kreditgeber auch an mich wenden, wobei ich keinesfalls Kreditraten bezahlen kann.
Wie sieht es mit Pfändungsschutz aus? Soll ich mein Konto bereits jetzt umwandeln lassen?
Hätte das für mich einen Vorteil diesen noch zu beantragen?
Wenn ich das bis jetzt alles korrekt verstanden habe, soll ich erstmal gar nichts weiter machen, ist das richtig?
Das würde bedeuten, dass im Rahmen der Scheidung, die Immobilie gar nicht vorkommt, soweit richtig?
Was passiert aber, bzw. wie ist die Vorgehensweise, wenn meine Noch-Frau die Kredite nicht mehr zahlt/ oder zahlen kann?
Dann würde sich ja zwangsläufig der Kreditgeber auch an mich wenden, wobei ich keinesfalls Kreditraten bezahlen kann.
Wie sieht es mit Pfändungsschutz aus? Soll ich mein Konto bereits jetzt umwandeln lassen?