08-08-2016, 13:06
(08-08-2016, 10:44)Einszweidrei schrieb: Ich habe schon einen Brief vorbereitet, dass ich damit nicht einverstanden bin und es ihr frei steht zu klagen
Genau das. Du lehnst die Einstellung der Verfahrens (vermutlich gemäss § 153a StPO) ab, akzeptierst keinerlei Auflagen oder Weisungen und stellst es der Staatsanwaltschaft gnädig frei, die Falschbeschuldigung gegen dich weiterzuverfolgen.