08-08-2016, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-08-2016, 13:53 von Einszweidrei.)
Ja genau, es ist § 153 a Abs 1 Strafprozessordnung.
Es ist doch korrekt, dass wenn ich die Zahlung akzeptiere, dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt?
Edit:
Es geht auch nicht mehr um Körperverletzung, dies konnten sie wohl nicht mehr aufrechterhalten, sondern jetzt nur noch Nötigung. In der Anzeige standen damals noch beide Tatvorwürfe drin.
Es ist doch korrekt, dass wenn ich die Zahlung akzeptiere, dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt?
Edit:
Es geht auch nicht mehr um Körperverletzung, dies konnten sie wohl nicht mehr aufrechterhalten, sondern jetzt nur noch Nötigung. In der Anzeige standen damals noch beide Tatvorwürfe drin.