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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
Ja genau, es ist § 153 a Abs 1 Strafprozessordnung.

Es ist doch korrekt, dass wenn ich die Zahlung akzeptiere, dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt?

Edit:

Es geht auch nicht mehr um Körperverletzung, dies konnten sie wohl nicht mehr aufrechterhalten, sondern jetzt nur noch Nötigung. In der Anzeige standen damals noch beide Tatvorwürfe drin.
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