08-08-2016, 15:36
(08-08-2016, 13:51)Einszweidrei schrieb: Ja genau, es ist § 153 a Abs 1 Strafprozessordnung.
Es ist doch korrekt, dass wenn ich die Zahlung akzeptiere, dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt?
Absolut.
Wenn die Staatsanwaltschaft die Sache unbedingt weiter verfolgen will, sollen sie dir auch gleich einen Pflichtverteidiger suchen und beauftragen.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1