08-08-2016, 15:50
Laut ihrer Aussage habe ich sie genötigt keinen Unterhalt mehr für das gemeinsame Kind zu zahlen.
Es gibt zwei Unterhaltszahlungen auf ihr Konto, diese gingen postwendend wieder an mich zurück. Sie wollte kein Geld und die Kontrolle behalten. Die Kontoauszüge liegen der Staatsanwaltschaft vor. Daraufhin habe ich ein Sparbuch angelegt und den Mindestsatz eingezahlt.
Ebenso ein WA Verlauf in dem sie schreibt, dass wenn ich dem Umzug nicht zustimme, sie auch nicht auf die Unterhaltszahlungen verzichten wird. ist ausgedruckt und liegt auch der Staatsanwaltschaft.
Meine Antwort war, dass er das bekommen soll was ihm zusteht. Geld und auch Umgang
Zudem kann sie darauf gar nicht in dem Sinne verzichten. Sie wollte hierdurch einen Vorteil für sich verschaffen. Sprich den Sohn benachteiligen, um es für sich auszunutzen.
Der Rechtspfleger hatte bei dem Gespräch zwei weitere Paragraphen genannt, die auch eine Einstellung nach sich ziehen. Sprich die Staatsanwaltschaft hat auch noch Alternativen, wählt nun aber natürlich den Weg des geringsten Widerstandes.
Es gibt zwei Unterhaltszahlungen auf ihr Konto, diese gingen postwendend wieder an mich zurück. Sie wollte kein Geld und die Kontrolle behalten. Die Kontoauszüge liegen der Staatsanwaltschaft vor. Daraufhin habe ich ein Sparbuch angelegt und den Mindestsatz eingezahlt.
Ebenso ein WA Verlauf in dem sie schreibt, dass wenn ich dem Umzug nicht zustimme, sie auch nicht auf die Unterhaltszahlungen verzichten wird. ist ausgedruckt und liegt auch der Staatsanwaltschaft.
Meine Antwort war, dass er das bekommen soll was ihm zusteht. Geld und auch Umgang
Zudem kann sie darauf gar nicht in dem Sinne verzichten. Sie wollte hierdurch einen Vorteil für sich verschaffen. Sprich den Sohn benachteiligen, um es für sich auszunutzen.
Der Rechtspfleger hatte bei dem Gespräch zwei weitere Paragraphen genannt, die auch eine Einstellung nach sich ziehen. Sprich die Staatsanwaltschaft hat auch noch Alternativen, wählt nun aber natürlich den Weg des geringsten Widerstandes.