08-08-2016, 16:31
Ich sehe nichts, wodurch eine Nötigung beweisbar wäre und auch nichts, das die Glaubwürdigkeit einer entsprechenden Exenaussage heraufsetzt. Wenn du Geld auf ihr Konto überwiesen hast und sie das zurückgewiesen hat, beweist das vielmehr eine Falschbeschuldigung ihrerseits.
Ich würde mich an deiner Stelle sehr freuen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eröffnet. Soll das Juristengesockse aus Staatsanwalt und Richter doch gerne ihre Zeit im Gerichtssaal für so einen Müll verbraten, es ist sicher unterhaltsam dabei zuzusehen wie sie sich um die nachweisbare Tatsache der Unterhaltszahlung herumwinden. Das zieht der behaupteten Nötigung den Boden unter den Füssen weg. Nötigen, aber trotzdem zahlen? Es hallt laut in den Holräumen der Juristenköpfe.
Ich würde mich an deiner Stelle sehr freuen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eröffnet. Soll das Juristengesockse aus Staatsanwalt und Richter doch gerne ihre Zeit im Gerichtssaal für so einen Müll verbraten, es ist sicher unterhaltsam dabei zuzusehen wie sie sich um die nachweisbare Tatsache der Unterhaltszahlung herumwinden. Das zieht der behaupteten Nötigung den Boden unter den Füssen weg. Nötigen, aber trotzdem zahlen? Es hallt laut in den Holräumen der Juristenköpfe.