09-08-2016, 15:50
Hallo,
mit Einverständnis des Vaters veröffentliche ich hier seinen Brief an eine OLG-Richterin.
Sein letzter Antrag auf Umgangsausweitung und VKH wurde wegen mangelnder Erfolgsaussicht vom AG abgelehnt, vom OLG bestätigt und nun folgt ein Antrag auf rechtliches Gehör, Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde.
Zur Verdeutlichung der Fakten hat der Vater nun noch diesen persönlichen Brief an die OLG-Richterin versandt.
mit Einverständnis des Vaters veröffentliche ich hier seinen Brief an eine OLG-Richterin.
Sein letzter Antrag auf Umgangsausweitung und VKH wurde wegen mangelnder Erfolgsaussicht vom AG abgelehnt, vom OLG bestätigt und nun folgt ein Antrag auf rechtliches Gehör, Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde.
Zur Verdeutlichung der Fakten hat der Vater nun noch diesen persönlichen Brief an die OLG-Richterin versandt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel