10-08-2016, 08:12
Vielen Dank für die Antwort....mit anderen Worten...ich Zahle trotz Wechselmodell Unterhalt für die Kinder....nur weil meine Ey auf ihrem faulen [Unterschreitung des Mindestniveaus] in der Wohnung rumgammelt???? Aber nun konkret zum Vertändnis.. Die Dame Sagte, das Jobcenter zahlt pro kind 200 € an die Ex (Summe 400,00 €). Meine Kinder (Zwillinge) sind sechs Jahre alt und müssten doch der Regelbedarfsstufe 6 unterliegen und Leistungsanspruch in Höhe von 237 € pro Kind habe. Na ja..egal, vielleicht kürzt sich ja dieser Anspruch aus irgend welchen Gründen auf 200 € pro Kind. Grundsätzlich müsste doch nun das Jobcenter wegen des Wechselmodells die Leistungen an die Mutter um die Hälfte kürzen, also nicht mehr 400 € in der Summe, sondern 200 €. Das Problem liegt doch darin, dass die Mutter augenscheinlich zu viel Leistung kassiert. Wenn man jetzt noch das Kindergeld abzieht, dass ich ja hälftig an die Ex weiterreiche (da stell ich mir jetzt die Frage, ob das Jobcenter das weis??) bleibt doch da nichts mehr übrig, was ich zahlen müsste, oder habe ich einen Denkfehler? Lohnt es sich, evtl. einen Anwalt zu konsultieren??