10-08-2016, 09:36
(09-08-2016, 21:30)Melquer schrieb: ...Wechselmodell (50:50). Meist sind sie aber häufiger bei mir. Gemeldet sind sie auch bei mir.
Ich kann die nur sagen, wie es vor ca. 5 Jahren bei mir gelaufen ist.
Auskunftsanspruch über dein Einkommen hat das Jobcenter auf alle Fälle. Das heißt ja nicht gleich, dass du tatsächlich zahlen musst. Ich habe damals dazu geschrieben, welche Zeiten ich das Kind tatsächlich betreut habe und es kam wie bei dir mehr als 50% zusammen. Zusätzlich habe ich aufgezählt, was ich Geldleistungen für das Kind aufbringe (Schulessen, Schulsachen, Arbeitsgemeinschaften, Kindergeburtstage ...). Da kam eine Menge zusammen. Danach habe ich nie wieder was von denen gehört.
Aber wie gesagt, Auskunft musst du geben.