Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fristverlängerung für Beschwerdebegründung
#2
Ja, Du kannst die Begründung nachreichen. In die Beschwerde reinsc, dass die Begründung nachgereicht wird.

Eine generelle Frist gibt es nicht. Das Gericht wird Dir eine setzen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Fristverlängerung für Beschwerdebegründung - von Theo - 12-08-2016, 16:52

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste