14-08-2016, 00:30
(13-08-2016, 22:05)knastfreiheit schrieb: @kay
Die gutüberlegte Taktik habe ich seit drei Jahren gefahren, zum wiederholten Male wollten sie mir und meiner Tochter begleitete Umgänge aufdrücken und zum ersten Mal psychologische Familiengutachten. Dies habe ich beides knallhart abgelehnt. Das wollte ich mir in dieser Form und meiner Tochter ersparen. Heraus kam zunächst ein Umgangsausschluß, woran ich mich nicht gehalten habe, und jetzt ein Beschluß nach dem Gewaltschutzgesetz.
Ja meine Guete, begleitete Umgaenge hatte ich auch mal nach Falschbeschuldigungen, na und? Da konnten sie endlich beim JA mal selbst sehen, dass ich zwar nicht perfekt aber ein guter Vater bin. Ergebnis war Umgangsausweiterung und anschliessend Empfehlung dass mir das Sorgerecht uebetragen wird. Wenn manN nichts zu verbergen hat, zieht manN sowas einfach mal durch auch wenn es erniedrigend ist. Gibt schlimmeres im Leben, ich kann nicht nachvollziehen warum sich manche da so gegen straeuben.
Und nein, auch mit 14 darf Deine Tochter Dich nicht beliebig sehen. Einzig und allein wird sie angehoert und ihr Wunsch nach Moeglichkeit beruecksichtigt. Soweit die Theorie. Selbst wenn sie von der Kindesbesitzerin nicht manipuliert wird, heisst das nicht das die Helferindustrie (die Du mit Deinem Verhalten vorher schon ev. komplett gegen Dich aufgebracht hast) da auch drauf eingeht.
Geh Deinen Weg, nur sei Dir bewusst dass Du ev. gegen Betonwaende laeufst. Falls tatsaechlich gefaelschte Beweise vorgelegt wurden, wuerde ich da erstmal ansetzen und ev. Gegenanzeigen stellen. Und glaub mir, die Medien werden das (wenn ueberhaupt) nicht als Misstand der Justiz werten sondern als einen erneuten Fall von maennlicher Gewalt gegen eine doch so "arme, unschuldige, doch nur ihr Kind beschuetzende und hilfsbeduerftige" Frau. Auf die brauchst Du nicht hoffen wenn Du keine 1A Beziehungen hast.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!