17-08-2016, 10:35
@kay
Ich bin für Vorschläge offen, allerdings müssen diese Vorschläge Hand und Fuss haben. 2 Beschwerden meinerseits liegen ja beim OLG. Mal schauen, wie die entscheiden bzw. wie dort verhandelt wird. Eine Frage in die Runde habe ich noch. In der Verfügung meiner Eingangsbestätigung vom OLG stand "die Übertragung auf den Einzelrichter kommt in Betracht". Ich habe mich beim Gericht darüber erkundigt. Also, es bleibt mir als Beschwerdeführer überlassen, ob ich einen Einzelrichter akzeptiere oder eine Entscheidung durch den Familiensenat mit drei Richtern herbeiführen möchte. Wie seht ihr dass? Entscheidung durch einen einzelnen Richter oder doch besser mit drei anwesenden Richtern?
Ich bin für Vorschläge offen, allerdings müssen diese Vorschläge Hand und Fuss haben. 2 Beschwerden meinerseits liegen ja beim OLG. Mal schauen, wie die entscheiden bzw. wie dort verhandelt wird. Eine Frage in die Runde habe ich noch. In der Verfügung meiner Eingangsbestätigung vom OLG stand "die Übertragung auf den Einzelrichter kommt in Betracht". Ich habe mich beim Gericht darüber erkundigt. Also, es bleibt mir als Beschwerdeführer überlassen, ob ich einen Einzelrichter akzeptiere oder eine Entscheidung durch den Familiensenat mit drei Richtern herbeiführen möchte. Wie seht ihr dass? Entscheidung durch einen einzelnen Richter oder doch besser mit drei anwesenden Richtern?