22-08-2016, 06:42
Bei der Konstellation kann es vorkommen, dass Du ihr auch im Wechselmodell Unterhalt zahlen müsstest. Wenn sie nur Selbstbehalt erwirtschaftet und du signifikant mehr als diesen, dann wird das wohl auf halben Unterhalt aus DDT hinauslaufen - zumindest bis Ausbildung beendet ist. Vielleicht auch mehr, da Bedarf im Wechselmodell höher ist.
Das würde ich aber jetzt nicht mehr anbieten sondern im gerichtlichen Vergleich;
Vielleicht so:
Antrag auf Übertragung des ABR auf dich, denn nur so ist gewährleistet, dass das Wechselmodell beibehalten wird.
Du betreust das Kind seit vielen Monaten exakt 50:50. aus der letzten Übergabe leitest du ab, dass KM und/oder deren Mutter aus Hauptbetreuerin des Kindes, wenn Kind bei KM ist, dass das Wechselmodell nicht mehr praktiziert werden soll. Auch Kind hat entsprechendes berichtet.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Vereinbarung des Wechselmodell nur privatschriftlich getroffen wurde, ist der Antrag im Sinn des Kindeswohls und unter Beibehaltung der Kontinuität geboten.
Das würde ich aber jetzt nicht mehr anbieten sondern im gerichtlichen Vergleich;
Vielleicht so:
Antrag auf Übertragung des ABR auf dich, denn nur so ist gewährleistet, dass das Wechselmodell beibehalten wird.
Du betreust das Kind seit vielen Monaten exakt 50:50. aus der letzten Übergabe leitest du ab, dass KM und/oder deren Mutter aus Hauptbetreuerin des Kindes, wenn Kind bei KM ist, dass das Wechselmodell nicht mehr praktiziert werden soll. Auch Kind hat entsprechendes berichtet.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Vereinbarung des Wechselmodell nur privatschriftlich getroffen wurde, ist der Antrag im Sinn des Kindeswohls und unter Beibehaltung der Kontinuität geboten.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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