(22-08-2016, 20:25)Petrus schrieb: Nach der Scheidung gilt Steuerklasse I. Vielleicht wäre es besser sich abzusprechen, ggf. die Situation mit einem Ehevertrag für die spätere Scheidung zu besiegeln und alles so zu lassen, wie es ist.Du meinst aus steuerlichen Gründen die Ehe aufrecht erhalten ?
Ich habe gerade mal die Zahlen auf nettolohn.de ein getippt. Im konkreten Fall gibt es bei Steuerklasse 1 gibt es sogar etwa 5 € mehr als bei der Steuerklasse die die beiden aktuell haben.
Für dem Kindeswohl wieder sprechenden Kinderbesitzer/in wären es bei konkretem Gehalt etwa 40 € netto mehr als bei einer 50 % Regelung. Was von der Politik eine klare Fehlleitung und Eltern-Kind Beziehungen zerstörend ist.
Also steuerliche Aspekte sprechen, zumindest in diesem Fall, nicht mal ansatzweise für eine Fortführung der Ehe. Eher im Gegenteil.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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