22-08-2016, 21:27
(22-08-2016, 20:12)CheGuevara schrieb: Wenn zwei Jahre lang identisch verdient wurde, dann ist das Thema nachehelicher Unterhalt weitgehend erledigt.Na das ist doch mal eine Botschaft. Da werde ich doch gleich mal auf einen Gerstensaft zu meinem Nachbarn rüber gehen.
(22-08-2016, 20:12)CheGuevara schrieb: Wer Scheidungsantrag einreicht, kann ihn auch wieder zurück nehmen.Na das bringt mich doch glatt auf eine Idee. Für die Trennungszeit kann man doch die Zuweisung der Wohnung beantragen. Wenn die erfolgt ist kann man den Scheidungsantrag ja wieder zurück nehmen...
(22-08-2016, 20:12)CheGuevara schrieb: Eheprägend ist alles, was während der Ehezeit über längeren Zeitraum die Verhältnisse geprägt hat.Da mag bedeuten das es Gerichte gibt die es einer Firmeninhabergattin nicht zumuten nach der Trennung an fangen zu müssen es mal mit eigener Arbeit zu versuchen.
Aber was bewirkt das Ehe prägend im dargestellten Fall des Nachbarn ? Folgt in dem Fall auch irgend etwas daraus ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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