(23-08-2016, 13:29)Bruno schrieb: Wie er mir erzählt hat, will er wohl jedoch die Angelegenheit nun langsam zu Ende bringen.Da mein lieber Nachbar zwar gerne Geld für seinen kläffenden Hund, aber aber nicht gerne Geld für Gerichte aus gibt, hat er sich erkundigt und heraus gefunden, das man in bestimmten Fällen Verfahrenskostenhilfe beantragen kann.
Die entsprechenden Formulare gibt es bei dem für ihn zuständigen Gericht. Verfahrenskostenhilfe muß man laut seinem aktuellen RA zusammen (im selben Briefumschlag) mit dem Scheidungsantrag beantragen. Da wir Zweifel an dieser konkreten Aussage haben, wollen wir bevor es soweit ist noch heraus bekommen ob die Verfahrenskostenhilfe nicht wohl möglich dch vor dem Scheidungsantrag beantragt werden muß.
"(1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen..."
Quelle: § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO
Welches Gericht für einen zuständig ist kann man über folgenden Link heraus finden:
http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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