26-08-2016, 02:05
1. Pfändungssicherheit wirst Du nicht erreichen, solange die Alte einen Titel in der Hand hält. Im Zweifelsfall musst Du auf Heller und Pfennig nachweisen, dass Du den Unterhalt gezahlt hast, sonst bleiben die Pfändungskosten auch noch bei Dir hängen
2. Eine Einpersonen-Kapitalgesellschaft könnte Dich als Geschäftsführer in Verdacht bringen, Vermögen und Einkünfte zu verschleiern. Damit wird die Situation komplizierter. Auch neigen Gerichte dazu Dir eine höhere Leistungsfähigkeit zu unterstellen.
Lass die Gesellschaft von jemandem anderes Gründen und arbeite dort zum Mindestlohn.
2. Eine Einpersonen-Kapitalgesellschaft könnte Dich als Geschäftsführer in Verdacht bringen, Vermögen und Einkünfte zu verschleiern. Damit wird die Situation komplizierter. Auch neigen Gerichte dazu Dir eine höhere Leistungsfähigkeit zu unterstellen.
Lass die Gesellschaft von jemandem anderes Gründen und arbeite dort zum Mindestlohn.
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