29-08-2016, 16:00
Was für schwachsinnige Winkelzüge, um einen Abstammungstext bei Geburt draussen vor der Tür zu halten. Wenn von Anfang an klar ist, dass ein Kind nicht von einem behaupteten Vater abstammt, stellt sich die Frage nach Unterhaltszahlungen eines Scheinvaters gar nicht. Dann hat der gar nicht erst rechtlicher Vater zu werden.