30-08-2016, 23:07
Hi Tigerfisch,
die Mutter kann in "ihrer" Zeit das Kind auch fremd betreuen lassen. Wenn der Freund von der Mutter beauftragt und bevollmächtigt ist, musst Du ihm das Kind auch übergeben.
Allerdings muss auch für Dich erkennbar sein, dass er bevollmächtigt ist, entweder dadurch, dass er eine Vollmacht vorlegt oder dadurch, dass Dich die Mutter informiert, dass xy das Kind an diesem Tag übernimmt.
die Mutter kann in "ihrer" Zeit das Kind auch fremd betreuen lassen. Wenn der Freund von der Mutter beauftragt und bevollmächtigt ist, musst Du ihm das Kind auch übergeben.
Allerdings muss auch für Dich erkennbar sein, dass er bevollmächtigt ist, entweder dadurch, dass er eine Vollmacht vorlegt oder dadurch, dass Dich die Mutter informiert, dass xy das Kind an diesem Tag übernimmt.