02-09-2016, 07:54
Eines der Probleme, warum Richter ungern Wechselmodell gewähren, sind die Folgethemen - heißt Unterhalt. Da schwimmen noch alle.
Düsseldorfer Tabelle ist einfach, da ist alles geregelt und Quantifiziert. Wenn Wechselmodell, dann plötzlichen ein Teil der Aufwendungen doppelt, nur welche?
Die wollen gerade diese Rechnung aufmachen, damit du am Ende genauso viel zahlst wie im Residenzmodell. Dafür gibt es aber keine gefestigte Rechtsprechung- BGH hat noch nichts dazu entschieden!
Die Frage mit Kredit und Haus geht eindeutig in die Fragestellung Wohnwert. Wenn Du in eigener Wohnung wohnst, wird dir Wohnwert (=ersparte Miete) angerechnet. Da kannst du nur Kreditzinsen aber keine Tilgung anrechnen.
By the Way: im Residenzmodell gilt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit nur für Vater, im Wechselmodell für beide. Wenn KM arbeiten kann aber nur "Faul" hat, dann kannst du über angerechnete fiktive Einkünfte deinen Anteil verringern.
Düsseldorfer Tabelle ist einfach, da ist alles geregelt und Quantifiziert. Wenn Wechselmodell, dann plötzlichen ein Teil der Aufwendungen doppelt, nur welche?
Die wollen gerade diese Rechnung aufmachen, damit du am Ende genauso viel zahlst wie im Residenzmodell. Dafür gibt es aber keine gefestigte Rechtsprechung- BGH hat noch nichts dazu entschieden!
Die Frage mit Kredit und Haus geht eindeutig in die Fragestellung Wohnwert. Wenn Du in eigener Wohnung wohnst, wird dir Wohnwert (=ersparte Miete) angerechnet. Da kannst du nur Kreditzinsen aber keine Tilgung anrechnen.
By the Way: im Residenzmodell gilt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit nur für Vater, im Wechselmodell für beide. Wenn KM arbeiten kann aber nur "Faul" hat, dann kannst du über angerechnete fiktive Einkünfte deinen Anteil verringern.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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This machine kills [feminists]!
(Donovan)