03-09-2016, 16:57
Interessantes Urteil.
Kurzfassung: Hier wurde auf Feststellung der Vaterschaft gem §1598a geklagt und verloren. Gemäß 1600d BGB wurde bereit früher geklagt und verloren, weshalb ihr der Weg versperrt war.
Interessant ist die Begründung, die auch genutzt werden könnte, wenn man wegen §1600d BGB verklagt wird, welche da wären:
a) Recht auf und Schutz der Intimsphäre
b) Recht auf informelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit
c) Schutz der bestehenden Familien (der jetzigen des Kindes und der des mutmaßlichen Vaters)
d) Persönlichkeitsrecht
e) Vaterschaftsfestellungen 'ins Blaue'
... des mutmaßlichen Vaters
Kurzfassung: Hier wurde auf Feststellung der Vaterschaft gem §1598a geklagt und verloren. Gemäß 1600d BGB wurde bereit früher geklagt und verloren, weshalb ihr der Weg versperrt war.
Interessant ist die Begründung, die auch genutzt werden könnte, wenn man wegen §1600d BGB verklagt wird, welche da wären:
a) Recht auf und Schutz der Intimsphäre
b) Recht auf informelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit
c) Schutz der bestehenden Familien (der jetzigen des Kindes und der des mutmaßlichen Vaters)
d) Persönlichkeitsrecht
e) Vaterschaftsfestellungen 'ins Blaue'
... des mutmaßlichen Vaters
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)