06-09-2016, 16:25
Hey Austriake,
klasse Link !
...."Im übrigen erfolgt die internationale Fahndung durch Interpol. Sie kann veranlasst werden, wenn eine deutsche Behörde die Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung gegen eine Person betreibt....." ich glaub ab 1 Jahr Freiheitsstrafe...
Mir stellt sich die Frage ob das FG mich überhaupt zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben kann,da Mutti mich schon wegen 170 angezeigt hat, ohne Abstammungsgutachten, ohne Anerkennung etc. Dieses Verfahren läuft noch, dafür ist schon mein Strafverteidiger bestellt....
Eine Vaterschaftsernennung ist auch noch nicht erfolgt.
beste Grüße
Richy
klasse Link !
...."Im übrigen erfolgt die internationale Fahndung durch Interpol. Sie kann veranlasst werden, wenn eine deutsche Behörde die Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung gegen eine Person betreibt....." ich glaub ab 1 Jahr Freiheitsstrafe...
Mir stellt sich die Frage ob das FG mich überhaupt zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben kann,da Mutti mich schon wegen 170 angezeigt hat, ohne Abstammungsgutachten, ohne Anerkennung etc. Dieses Verfahren läuft noch, dafür ist schon mein Strafverteidiger bestellt....
Eine Vaterschaftsernennung ist auch noch nicht erfolgt.
beste Grüße
Richy
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